Mitgliedschaft

(Auszug aus Satzung)

 

Ordentliche Mitglieder des Ortsclubs können nur Mitglieder des ADAC sein.

Zu Ehrenmitgliedern kann der Club ADAC-Mitglieder ernennen, die sich besondere Verdienste um den Ortsclub erworben haben. Ehrenmitglieder besitzen die gleichen Rechte wie ordentliche Mitglieder.

Ehe- oder Lebenspartner können  außerordentliches Mitglied (ohne Stimmrecht) werden, wenn der andere Partner der Lebensgemeinschaft ordentliches Mitglied beim ADAC ist.

Die Aufnahme in den Ortsclub muss bei diesem besonders beantragt werden. Eine Aufnahmekommission von mindestens zwei Clubmitgliedern, von denen eines dem Vorstand angehören muss, entscheidet über die Aufnahme.

Im Falle der Ablehnung brauchen die Gründe der Ablehnung nicht bekanntgegeben werden. Gegen die Ablehnung kann innerhalb von zwei Wochen schriftlich Einspruch bei der Mitgliederversammlung eingelegt werden, die endgültig entscheidet. Wird nicht oder nicht rechtzeitig Einspruch eingelegt, so ist die Ablehnung unanfechtbar.

Der Club erhebt zur Bestreitung seiner Auslagen von seinen Mitgliedern einen angemessenen Beitrag, dessen Höhe und Zahlungsweise die Mitgliederversammlung jährlich festlegt. Der Beitrag muss jedoch mindestens € 15 (fünfzehn EURO)  jährlich betragen.

Als Bestätigung der erfolgten Beitragszahlung kann auf Anforderung eine Mitgliedskarte oder Quittung ausgehändigt

 

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