Rechtliche Betreuung, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

Als Gast und Redner hatte der Vorstand Klaus Droxler, Gerichtdirektor am Amtsgericht a.D. geladen, der die Thematik „Rechtliche Betreuung, Versorgungsvollmacht und Patientenverfügung“ in vielen Facetten und Lebenssituationen ausleuchtete.

Als Betreuungsrichter und Seniorenberater im Amte konnte K. Droxler auf einen schier unerschöpflichen Fundus zurückgreifen, wie die Zuhörer sofort merkten. Schnell räumte er mit der Vorstellung auf, dass diese Thematik nur für Menschen interessant und wichtig ist, die sich im Herbst ihres Lebensalters befinden.

Plötzliche Ereignisse, wie ein Unfall, Koma, Behinderung durch Geburt, aber auch schleichende Entwicklungen wie bei Demenz können schlagartig Lebensperspektiven verändern. Hier gilt es durch eine Vollmacht Vorsorge zu treffen.

Im weiteren Verlauf seiner Ausführungen widmete sich der Referent der Einrichtung einer Betreuung, der Betreuungsvoraussetzung, der Wirkung der Betreuung und der Betreuungsverfügung.

Bei der Vorsorgevollmacht handelt es sich um eine Inhaltsbestimmung des Vollmachtgebers. Hier ist es wichtig zu wissen, dass keine Kontrolle durch ein Betreuungsgericht erfolgt.

Bei der Patientenverfügung handelt es sich um eine Willensbekundung über bestimmte Untersuchungen, Behandlungen oder ärztliche Eingriffe, die der Patient einwilligt oder untersagt. Hierbei hat der Betreuer dem Willen des Betreuten Ausdruck und Geltung zu verschaffen.

Im Anschluss seiner Ausführungen stand Klaus Droxler seinen Zuhörern noch für zahlreiche Fragen zur Verfügung. Erich Eisert, stellv. Clubvorsitzender, dankte dem Referenten für seine Ausführungen, die mit vielen Beispielen aus einem reichhaltigen Erfahrungsschatz resultierten.

Sichtlich beeindruckt traten einige den Heimweg in der Gewissheit an, noch schriftlich tätig werden zu müssen.(Dieter Weigand)